website einsehbar.
https://www.codon-aktiengesellschaft.de/investoren/finanzberichteAuszug aus Prognosebericht Punkt 5.2
"Angesichts der erfolgreichen Veräußerung des operativen Geschäfts der CO.DON AG wird aus heutiger
Sicht eine vollständige Befriedigung der festgestellten Forderungen nicht nachrangiger
Insolvenzgläubiger i.S. des § 38 InsO erfolgen. Aufgrund der noch nicht vollständig erfolgten Feststellung
der Berechtigung sämtlicher zur Tabelle angemeldeten Forderungen ist aber noch nicht absehbar, in
welchem Umfang eine Befriedigung der nachrangigen Insolvenzgläubiger der Rangklassen des § 39 InsO
erfolgen kann"
ob nach vollständiger Befriedigung der Forderungen von nicht nachrangiger Insolvenzgläubiger vielleicht doch noch was für die Aktionäre übrig bleibt?