BMW Aktie: Ins Minus gedreht
15.04.2026 - 08:51:09 Uhr
UBS
Zürich (www.aktiencheck.de) - BMW Aktie: Ins Minus gedreht
Nach anfänglichen Kursgewinnen und dem Anstieg auf ein neues April-Hoch ist die BMW-Aktie (ISIN: DE0005190003, WKN: 519000, Ticker-Symbol: BMW, NASDAQ OTC-Symbol: BAMXF) gestern unter Druck geraten, wie aus der Veröffentlichung "KeyInvest DailyTrader" der UBS hervorgeht.
Rückblick: BMW habe im ersten Quartal 2026 weniger Fahrzeuge verkauft als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Die Aktie habe gestern dennoch zunächst an den jüngsten Erholungstrend anknüpfen können und sei nach einer starken Eröffnung bis auf das neue Monatshoch bei 85,16 EUR gestiegen. Anschließend hätten die Notierungen jedoch nach unten abgedreht und seien zum Handelsende (-1,7%) auf 82,50 EUR zurückgefallen. Damit sei auch die kurzfristige 50-Tage-Linie wieder unterboten worden.
Ausblick: Nach der schnellen Erholung vom März-Tief (zeitweise hätten die Papiere rund 16% im Plus gelegen) sei es bei der BMW-Aktie gestern zu einer Intraday-Umkehr gekommen.
Das Short-Szenario: Auf der Unterseite sollte nun auf das Januar-Tief geachtet werden, das bei 82,48 EUR die erste Unterstützung bilde. Würden die Kurse diesen Halt verlieren, würde das offene Gap vom vergangenen Mittwoch mit der 80-Euro-Marke in den Fokus rücken. Darunter dürfte anschließend das Volumenmaximum auf dem Niveau des Oktober-Tiefs (78,02 EUR) stützend wirken. Werde auch dieses Level unterboten, wäre eine erneute Korrektur bis zum aktuellen Jahrestief bei 73,38 EUR nicht auszuschließen.
Das Long-Szenario: Um hingegen die vorherige Erholung fortzusetzen, müssten die Notierungen oberhalb des gestrigen Tageshochs über die langfristige 200-Tage-Linie (85,85 EUR) und die Januar-Trendgerade ausbrechen. Im Anschluss sollte es auch über den GD100 (87,09 EUR) hinausgehen, ehe das offene Gap vom 2. März mit einem Anstieg auf 89,46 EUR geschlossen werden könnte. Danach wäre der nächste Widerstand im Bereich des Juli-Tops aus dem Vorjahr bei 90,90 EUR zu finden. (Analyse vom 15.04.2026)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (15.04.2026/ac/a/d)
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